Austritt aus dem Verein

Wir bedauern sehr, dass du Volley Köniz verlässt! Austritte sind jeweils auf Ende des Vereinsjahrs (31. Mai) möglich und per Formular mitzuteilen. Die Austretende haftet in jedem Fall für alle ihre finanziellen Verpflichtungen, die bis Ende des Vereinsjahres fällig werden. Gemäss geltenden Vereinsstatuten ist der Mitgliederbeitrag für das gesamte Vereinsjahr geschuldet und kann bei vorzeitiger Kündigung nicht anteilig zurückerstattet werden.

Matchkleider sind der Trainerin/dem Trainer unverzüglich auszuhändigen. Allenfalls wird das Matchlibli mit 90 CHF in Rechnung gestellt.